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Durch die Einführung des Insolvenzverfahrens für Privatpersonen im Jahr 1999 wurde eine wichtige Möglichkeit geschaffen, sich von seinen Schulden befreien zu können.

Die Insolvenzordnung hat dabei das Ziel, dass Schuldner und Gläubiger möglichst außergerichtlich eine Lösung für die Rückzahlung der Schulden finden. Durch diese außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern kann ein Insolvenzverfahren verhindert werden. In der Regel verzichten Gläubiger dabei auf einen Teil ihrer Forderungen.

Unsere Beratungsstelle unterstützt Sie bei den Verhandlungen mit ihren Gläubigern. Entsprechend ihrer persönlichen Situation entwickeln wir gemeinsam einen individuellen Vergleichsvorschlag und verhandeln diesen mit Ihren Gläubigern. Sofern es nicht gelingt in den Verhandlungen mit Ihren Gläubigern eine für Sie vertretbare Lösung zu finden, erhalten Sie von uns eine Bescheinigung, die Sie zur Stellung eines gerichtlichen Insolvenzantrags benötigen. Sie können dann entscheiden, ob Sie ein gerichtliches Insolvenzverfahren beantragen möchten.

Üblicherweise vertreten wir Sie auch vor dem Insolvenzgericht bis zur Eröffnung Ihres Insolvenzverfahrens. Während des Insolvenzverfahrens unterstützen wir Sie weiterhin damit Sie die Restschuldbefreiung erhalten.